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Es müssen ja nicht immer Neuwagen sein. Gebrauchtwagen sind wirklich günstige Alternativen, wenn ein neues Fahrzeug benötigt wird. Sobald ein Neuwagen vom Hof des Autohändlers fährt, beginnt nicht nur der Kilometerzähler zu laufen, sondern auch der Zähler für den Wertverlust, der gerade am Anfang eines Autolebens besonders schnell läuft. Gebrauchte Fahrzeuge sind im Vergleich zum ehemaligen Neupreis eines gebrauchten Autos vergleichsweise günstig zu haben. Dies gilt natürlich auch für Fahrzeuge mit Kilometerleistungen von etwa 75.000, deren Anschaffungspreis mit dem ehemaligen Neupreis des Fahrzeuges nicht mehr zu vergleichen sein dürfte. Es sind Fahrzeuge für die eher preisbewussten Käufer gebrauchter Autos, die schon einige Jahre der Nutzung hinter sich haben dürften. Entweder sind es ehemalige Firmenfahrzeuge mit relativ hohen Kilometerleistungen pro Jahr oder ehemalige Privatfahrzeuge, die dann bei dieser Kilometerleistung schon einige Jahre auf dem Buckel bzw. auf der Motorhaube haben. Trotzdem kann der Käufer durchaus ein noch alltagstaugliches und viele Jahre zu nutzendes Fahrzeug erhalten, wenn er beim Kauf einige wichtige Dinge beachtet.
Bei einem Fahrzeug mit einer solchen Kilometerleistung ist es wichtig, vor dem Kauf einen gründlichen Blick zu riskieren und den Zustand des Fahrzeuges genau zu überprüfen. Der Autokäufer sollte genügend Zeit für eine gründliche Besichtigung und eine ausgedehnte Probefahrt mitbringen. Das Inspektionsheft gibt Aufschluss über durchgeführte Wartungsarbeiten. Die anderen Fahrzeugpapiere sagen aus, wie viele Vorbesitzer das Fahrzeug bisher hatte. All diese Angaben sind sehr wichtig für den Gebrauchtwagenskäufer. Nicht vergessen werden sollte auch eine intensive Begutachtung des Innenraums, die Aufschluss gibt über Abnutzungserscheinungen der Bedienelemente wie beispielsweise dem Lenkrad, der Pedale und nicht zuletzt der Sitze. Allzu verschlissen sollten diese nicht sein, damit in Zukunft auch längere Autofahrten kein Problem darstellen. Wurden bereits Reparaturen durchgeführt, sollte der Käufer sich hierüber entsprechende Unterlagen vorzeigen lassen, die diese belegen.