Gesetzliche Mitführpflicht: Was muss man im Auto haben?

Was muss man im Auto haben
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Die gesetzliche Mitführpflicht im Auto wirft die wichtige Frage auf: „Was muss man im Auto haben?“ Die Vorschriften variieren je nach Land und können für Autofahrer verwirrend sein. Daher erklären wir Dir, welche Gegenstände verpflichtend mitzuführen sind, um rechtlichen Anforderungen zu genügen und im Falle eines Unfalls oder einer Kontrolle vorbereitet zu sein.

Was muss man im Auto haben, wenn es um die gesetzliche Mitführpflicht geht?

Ein grundlegender Aspekt der Sicherheit und Gesetzeskonformität beim Fahren ist das Mitführen bestimmter Dokumente. In Deutschland sind zwei Hauptdokumente unverzichtbar: der Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Dokumente sind essenziell, um Deine Fahrberechtigung und die Zulassung deines Fahrzeugs zu bestätigen.

Der Führerschein ist das persönliche Dokument, das Deine Qualifikation zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweist. Laut § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist es Pflicht, diesen bei jeder Fahrt dabei zu haben. Beachte, dass nur das Original akzeptiert wird – Kopien, selbst wenn sie beglaubigt sind, genügen nicht.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher als Fahrzeugschein bekannt) enthält wichtige Informationen über das Fahrzeug, wie etwa die Identifizierungsnummer und technische Details. Nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist das Mitführen dieses Dokuments obligatorisch. Auch hier ist ausschließlich das Originaldokument gültig.

Was muss man im Auto haben, wenn es um Sicherheitsausrüstung im Auto geht?

Neben den erforderlichen Papieren müssen in Deutschland auch bestimmte Sicherheitsausrüstungen im Fahrzeug mitgeführt werden. Diese Vorschriften dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und sind im Falle einer Panne oder eines Unfalls von entscheidender Bedeutung.

Eine Warnweste ist nach § 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in jedem Fahrzeug Pflicht. Sie erhöht die Sichtbarkeit des Trägers, insbesondere bei Unfällen oder Pannen in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen. Obwohl gesetzlich nur eine Warnweste vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, für jeden Mitfahrer eine Weste im Auto zu haben.

Das Warndreieck ist ein weiterer unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsausrüstung. Es wird verwendet, um nachfolgende Fahrer bei einer Panne oder einem Unfall zu warnen. Laut StVZO muss immer ein Warndreieck im Fahrzeug sein, um die Unfallstelle sichtbar zu machen und so die Sicherheit zu erhöhen.

Nicht zu vergessen ist natürlich der Verbandskasten. Laut § 35h der StVZO muss jedes Fahrzeug mit einem solchen Erste-Hilfe-Set ausgestattet sein und gehört damit zur gesetzlichen Mitführpflicht. Der Verbandskasten muss vollständig sein und ein gültiges Ablaufdatum aufweisen. Die Inhalte müssen vor Umwelteinflüssen wie Staub, Schmutz und Feuchtigkeit geschützt sein. Ein solcher Verbandskasten kann im Notfall entscheidend sein, um Erste Hilfe zu leisten, bis professionelle Hilfe eintrifft.

Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen schreibt die StVZO zusätzlich die Mitführung einer funktionstüchtigen gelben Warnleuchte vor. Diese dient dazu, eine Unfallstelle bei Bedarf zusätzlich abzusichern.

Empfohlene zusätzliche Ausrüstung für das Auto

Auch wenn bestimmte Gegenstände nicht im Rahmen der gesetzlichen Mitführpflicht vorgeschrieben sind, ist es ratsam, sie im Auto dabei zu haben. Diese Ausrüstungen können bei Pannen oder Notfällen von großem Nutzen sein und tragen wesentlich zur Sicherheit und zum Komfort bei der Fahrt bei.

Ein Ersatzreifen ermöglicht es, bei einer Reifenpanne schnell und unabhängig von externer Hilfe zu reagieren. Für den Fall eines Radwechsels sind ein Wagenheber und ein Radkreuz empfehlenswert und essenziell, um den Reifen montieren zu können.

Ein Starthilfeset, bestehend aus Überbrückungskabeln, kann bei einer leeren Autobatterie Leben retten. Mit diesem Set ist es möglich, das Fahrzeug mit Hilfe eines anderen Wagens zu starten, ohne auf Pannendienste warten zu müssen.

Alltägliche Helfer

Ein Eiskratzer ist in den Wintermonaten unerlässlich, um die Sicht durch vereiste Scheiben freizuhalten. Eine Parkscheibe hilft, Strafzettel zu vermeiden, wenn in einer Zone mit Parkzeitbegrenzung geparkt wird.

Eine Taschenlampe ist besonders bei Pannen in der Dunkelheit hilfreich. Sie ermöglicht das sichere Arbeiten am Fahrzeug und das Aufstellen des Warndreiecks. Eine Sonnenbrille im Auto zu haben ist besonders bei Fahrten gegen die tiefstehende Sonne von Vorteil. Sie verbessert die Sicht und verringert die Ermüdung der Augen.

Gesetzliche Mitführpflicht im Ausland: Was muss man im Auto haben?

Wenn es mit den Auto ins Ausland geht, ist es wichtig, sich mit der dortigen gesetzlichen Mitführpflicht vertraut zu machen. Im Folgenden findest Du einige Beispiele in verschiedenen europäischen Ländern:

Beispiel 1: In vielen europäischen Ländern ist die Mitführung von Warnwesten vorgeschrieben. Die genauen Bestimmungen variieren jedoch:

  • In Frankreich, Luxemburg, Tschechien und Italien ist eine Warnweste für jeden Insassen des Fahrzeugs Pflicht
  • In Belgien, Luxemburg und Polen besteht keine gesetzliche Mitführpflicht für Warnwesten, jedoch eine Tragepflicht bei Pannen oder Unfällen

Beispiel 2: Das Mitführen von Warndreiecken ist fast überall in Europa Pflicht, mit einigen Besonderheiten:

  • In der Türkei und Zypern sind zwei Warndreiecke pro Fahrzeug vorgeschrieben.
  • Für in Spanien registrierte Fahrzeuge sind ebenfalls zwei Warndreiecke erforderlich. Für Touristen mit eigenem Fahrzeug reicht jedoch eines aus

Beispiel 3: In einigen Ländern ist die Mitführung eines Feuerlöschers im Fahrzeug vorgeschrieben:

  • In Polen, Griechenland, der Türkei und den baltischen Staaten muss in jedem Fahrzeug ein Feuerlöscher vorhanden sein
  • In Belgien gilt diese Regel für einheimische Fahrzeuge, was bedeutet, dass auch Mietwagen mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein müssen

Beispiel 4: In manchen Ländern ist die Mitführung eines Ersatzrads oder eines Reparatursets vorgeschrieben:

  • In Spanien, Tschechien und einigen anderen Staaten ist das Mitführen eines Ersatzrads Pflicht. Ist kein Platz für ein Ersatzrad vorhanden, kann alternativ ein Reparaturset mitgenommen werden

Beispiel 5: In fast allen europäischen Länder gilt die gesetzliche Mitführpflicht für den Verbandskasten, mit einer Ausnahme.

  • In der Schweiz wird das Mitführen eines Verbandskastens nur empfohlen, ist aber nicht obligatorisch

Gesetzliche Mitführpflicht: Fazit

Die Einhaltung der gesetzlichen Mitführpflicht in Deutschland und im Ausland sowie das Bewusstsein für zusätzliche empfohlene Ausrüstungen tragen entscheidend zur Sicherheit und Effizienz bei Autofahrten bei. Während die grundlegenden Vorschriften wie das Mitführen von Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil I, Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten gesetzlich verankert sind, ergänzt die zusätzliche Ausrüstung wie Ersatzreifen, Feuerlöscher und Starthilfeset diese Basis und bietet zusätzliche Sicherheit und Autonomie in unerwarteten Situationen in Deutschland. Bei Fahrten ins Ausland ist es unerlässlich, sich über die dort geltende Mitführpflicht zu informieren, da diese von den deutschen Regelungen oft abweichen – dadurch können unerwartete Strafen und Unannehmlichkeiten vermieden werden.